Geübter Parker
Als ich heute morgen zur FH fahren wollte, klebte an meiner Windschutzscheibe ein fast aufgeweichtes Stück Papier:
Folgenden Brief werde ich gleich ans Ordnungsamt abschicken:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Donnerstag, den 16.11.2006, erhielt ich gegen 15:40h auf einem Parkplatz vor dem Haus Hauptstr. 4 in Sontheim eine Verwarnung in Höhe von 5 EUR. Da ich Anwohner bin, jedoch über keinen eigenen Stellplatz verfüge und die Parkplatzsituation in der Hauptstraße eh immer chaotisch ist, was es nicht nur zur Feierabendzeit fast unmöglich macht, einen Parkplatz zu bekommen, sehe ich nicht ein, den Betrag, sei er auch noch so gering, zu bezahlen.
Ich darf Sie bitten, den Vermerk aus den Akten zu löschen.
Grüße vom Neckar,
-Stefan Heinz
6 Comments »
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…no Chance mein Freund, den Fünfer wirst Du zahlen müssen….
Seh ich genauso wie mein Vorredner :)
An das Ordnungsamt Bernkastel-Kues:
am Dienstag, den 10.10.2006, erhielt ich gegen 12:30h auf einem Parkplatz vor meinem Arbeitsplatz eine Verwarnung in Höhe von 5 EUR. Da ich Mitarbeiter der Firma IN PUNCTO bin, jedoch über keinen eigenen Stellplatz verfüge und die Parkplatzsituation am FORUM eh immer chaotisch ist, was es nicht nur zur Feierabendzeit fast unmöglich macht, einen Parkplatz zu bekommen, sehe ich nicht ein, den Betrag, sei er auch noch so gering, zu bezahlen.
Ich darf Sie bitten, den Vermerk aus den Akten zu löschen.
Heinz wird blechen! muhahaha ;)
Hab mich informiert: Bei Nichtzahlung des Verwarnungsgeldes wird das Ordnungsamt nen Kostenbescheid in Höhe von mind. 25,- erlassen.
Richtig. Und wenn Du dann immernoch nicht zahlst kommen noch Mahngebühren, Bearbeitungsgebühren etc dazu.
So hab ich mal aus ner 20 Eu Verwarnung ein 50 Eu Bußgeld gemacht.
Notiz an mich: Dem Trierer Ordnungsamt vor die Tür kacken!