In der heutigen Zeit kann man froh sein, wenn man noch was umsonst bekommt. Wenn es dann noch 2.500l Heizöl sind, sollte man sich eigentlich glücklich schätzen. Nicht so jedoch Familie Sonntag aus Möckmühl:
Zu einem Irrtum mit schwerwiegenden Folgen ist es am Freitag in Möckmühl gekommen. Weil ein Heizöllieferant die Einfüllstutzen von zwei Nachbarhäusern verwechselte, flossen 2500 Liter Öl in ein Kellergeschoss. Heizöl hatte die betroffenene Familie Sonntag gar keines bestellt: Sie heizt mit Holz. Den Schaden schätzt die Feuerwehr auf mindestens 100.000 Euro. (Quelle: stimme.de)
Unglaublich, wie sowas passieren kann. Das Haus dürfte wohl komplett hinüber sein. Kann mir nicht vorstellen, dass man da noch drin wohnen kann.
Genauer zu untersuchen wäre noch, ob hier §241a BGB (Unbestellte Leistungen) greift, in dem es im ersten Abschnitt heißt:
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
Dann müsste die Familie wenigstens nicht zahlen ;)